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   BVerwG, 11.10.1963 - I A 10.60   

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https://dejure.org/1963,2665
BVerwG, 11.10.1963 - I A 10.60 (https://dejure.org/1963,2665)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.1963 - I A 10.60 (https://dejure.org/1963,2665)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 1963 - I A 10.60 (https://dejure.org/1963,2665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsklage gegen die Zulassung eines Konkurrenzunternehmens - Ausführungen zur Klagebefugnis gegen die Zulassung anderer Versicherungsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1964, 33
  • DVBl 1965, 364
  • BB 1964, 13
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.01.1960 - I A 17.57

    Anforderungen an die Klagebefugnis - Schutz gegen die Zulassung von

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1963 - I A 10.60
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. Januar 1960 (BVerwGE 10, 122), durch das die von der Klägerin gegen die Zulassung der "Roland" Rechtsschutz-Versicherungs AG zum Geschäftsbetrieb angestrengte Anfechtungsklage als unzulässig abgewiesen worden ist, ausgeführt, daß einem Versicherungsunternehmen keine Klagebefugnis gegen die Zulassung anderer Versicherungsunternehmen zusteht, weil die Versicherungsaufsicht nur der Wahrung allgemeiner öffentlicher Interessen dient, nicht aber dazu berufen ist, zum Geschäftsbetrieb zugelassene Unternehmen vor der Betätigung anderer Unternehmen in demselben Versicherungszweig zu schützen.
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

    Allerdings ist eine Unterlassungsklage, mit der einem künftigen nachteiligen Verwaltungsakt vorgebeugt werden soll, nur zulässig, wenn der Kläger besondere Gründe hat, die es rechtfertigen, den Verwaltungsakt nicht abzuwarten (vgl. BVerwGE 26, 23 für den Fall einer vorbeugenden Feststellungsklage); gegen die Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage, mit der ein Kläger ernstlich zu befürchtende rechtswidrige behördliche Eingriffe in seine rechtlich geschützte Interessensphäre verhindern will, bestehen dementsprechend nach dem Vorbescheid des I. Senats vom 11. Oktober 1963 (BVerwG I A 10.60 in DVBl. 1965, 364) keine Bedenken, sofern eine Verweisung auf die spätere Anfechtung solcher Eingriffe dem Kläger nicht zugemutet werden kann.
  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

    Für die Verwaltungsgerichtsordnung, die diese Klageart nicht ausdrücklich kennt, ist dies im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG anerkannt (vgl. u.a. BVerwGE 14, 323, 327 [BVerwG 20.07.1962 - VII C 57/61]; 19, 19 f.; 31, 301, 303; 36, 192, 197 f.; DVBl. 65, 364; DÖV 71, 639; Tschira/Schmitt Glaeser, Verwaltungsprozeßrecht, 2. Aufl., 1975, S. 198 ff., 202 ff.).

    Entsprechend den für die Zulässigkeit isolierter Anfechtungsklagen und Feststellungsklagen geltenden Grundsätzen ist eine selbständige Überprüfung von Streitfragen im Vorfeld des Verwaltungsaktes aber dann als zulässig anzusehen, wenn eine Klärung der Vorfrage den Streitfall endgültig zu erledigen verspricht und die sich aus dem Verwaltungsakt ergebende Beschwer zumutbarerweise nicht abzuwarten ist (zur vorbeugenden Unterlassungsklage gegen Verwaltungsakte vgl. BVerwG DVBl. 65, 364; DÖV 71, 639; OVG Lüneburg DVBl. 71, 421; OVG Münster DVBl. 69, 560; Rautenberg-Voigt, DÖV 64, 259, 262 f.).

  • SG Dortmund, 30.11.1984 - S 12 (8) KR 172/81

    Eröffnung des Rechtsweges zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit; Anspruch

    Für den Bereich der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), welche diese Klageart lediglich am Rande erwähnt (§§ 43 Abs. 2, 111, 113 Abs. 2 und 3 VwGO), ist die Möglichkeit der Unterlassungsklage im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG höchstrichterlich anerkannt (BVerwGE 14, 323, 327 [BVerwG 20.07.1962 - VII C 57/61]; 31, 301, 303 [BVerwG 25.02.1969 - I C 65/67]; 36, 192, 199 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 48/68]; BVerwG, DVBl. 1965, 364).

    Voraussetzung ist vielmehr, daß die Verurteilung zu einer Leistung bzw. Unterlassung begehrt wird, auf die ein Rechts anspruch bestehen kann (in diesem Sinne auch Meyer-Ladewig, a.a.O. § 54 Anm. 37, 41; Peters/Sautter/Wolff a.a.O. § 54 Anm. 6 a; Zeihe, SGG, 23. Ersatzblattlieferung, § 54 Anm. 35; vgl. auch BVerwG, DVBl. 1965, 364).

  • VGH Hessen, 06.03.1968 - II OE 59/67
    Zwar ist auch eine vorbeugende Unterlassungsklage im Verwaltungsrechtsweg grundsätzlich statthaft (vgl. BVerwG, DVBl. 1965, 364; Hess. VGH ESVGH 11, 152; OVG Münster, DVBl. 1964, 883).
  • VG Berlin, 02.10.1974 - IV A 301.73

    Erteilung von Genehmigungen für Motorsportveranstaltungen ohne gleichzeitige

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